Green Grid Energy GmbH & Co. KG (GGE) Stand 04/2025
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der GGE (nachfolgend „GGE“ oder „Anbieter“), soweit sie die Anmietung von Flächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen, deren Planung, Bau sowie anschließenden Verkauf an Dritte betreffen. (2) Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn sie schriftlich durch den Anbieter anerkannt wurden.
§2 Leistungen des Anbieters
(1) Der Anbieter mietet geeignete Dach- oder Freiflächen von Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten zum Zweck der Errichtung von Photovoltaikanlagen.
(2) Der Anbieter plant, errichtet, finanziert und betreibt diese Anlagen bis zur Übergabe bzw. zum Verkauf an einen Investor.
(3) Der Anbieter bietet Investoren die Übernahme der fertigen oder projektierten Anlagen zu definierten Konditionen an.
§3 Pflichten des Flächenbereitstellers
(1) Der Flächeneigentümer verpflichtet sich, dem Anbieter die vereinbarte Fläche für die gesamte Vertragslaufzeit zur Nutzung zu überlassen.
(2) Er sichert zu, dass keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse der Nutzung entgegenstehen.
(3) Der Anbieter erhält für die Vertragslaufzeit ein uneingeschränktes Nutzungsrecht zur Installation, zum Betrieb, zur Wartung und zur Demontage der Anlage.
§4 Verkauf der Photovoltaikanlage an Investoren
(1) Mit dem Abschluss eines Kaufvertrags über eine Photovoltaikanlage erwirbt der Investor sämtliche Rechte an der Anlage sowie ggf. am dazugehörigen Einspeisevertrag, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Der Anbieter verpflichtet sich zur Übergabe der vollständigen technischen Dokumentation sowie zur Einweisung in den Betrieb der Anlage.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt der Verkauf schlüsselfertig („turn-key“) inklusive aller behördlichen Genehmigungen und Netzanschlüsse.
§5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Pacht- bzw. Mietzahlungen an den Flächeneigentümer wird individuell vertraglich geregelt.
(2) Die Preise für Investoren werden als Festpreise oder nach Baufortschritt vereinbart.
(3) Zahlungen sind, sofern nicht anders geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
§6 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die verkauften Anlagen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
(2) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
(3) Schadensersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
§7 Eigentumsvorbehalt
Die verkaufte Photovoltaikanlage bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
§8 Vertragslaufzeiten und Kündigung
(1) Miet- und Nutzungsverträge über Flächen werden i. d. R. auf mindestens 20 Jahre geschlossen.
(2) Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
(3) Nach Ablauf der Laufzeit verpflichtet sich der Anbieter, die Anlage auf eigene Kosten zu entfernen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird.
§9 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht allgemein bekannten Informationen aus der Zusammenarbeit.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist Würzburg, soweit zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.